Einachserrennen Hochstätten

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Video´s

Beitragvon Pornocops » 31.08.2008, 22:06

Hallo Leute,
hört man gerne das es ihm wieder gut geht.
Bringe euch eine CD mit den Video´s von Hochstätten mit.

Gruß Micha
Agria 1700/L372
Agria 1700/China Diesel
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Beitragvon WBM » 01.09.2008, 19:55

Tach

ist es bei der Zuverlässigkeitsprüfung erlaubt die Maschine anzuschieben?


Schau dir doch mal die Einladung von Schlindes an. Wenn ich das richtig deute kannst die Fräse im Park Ferme warmlaufen lassen und dann zum Start fahren. Noch letztes Jahr durfte die Fräse zwar angeschoben werden, wurde aber mit einer Zeitstrafe belegt.
Hattest auch nur eine Minute Zeit die Maschine auf Temperatur zu bringen...dann gings schon los.
Da steht nur die Maschine "starten", wie dürfte egal sein

Kleiner Auszug aus den Regeln:

9.
Die Fahrzeuge kommen nach der technischen Abnahme in den Parc
Fermé. Von dort können sie bis zum Start nur zum freien Training
und zur Reparatur, nach Freigabe durch die Rennleitung, entfernt
werden. Wegen der Chancengleichheit dürfen maximal 2
Trainingsrunden absolviert werden.
10.
Am Start findet eine Zuverlässigkeitsprüfung wie folgt statt: Der
Warmlauf ist im Parc Fermé erlaubt. Das Gefährt wird zum Start
geschoben oder gefahren. Der Start wird freigegeben. Innerhalb
einer Minute muss das Fahrzeug gestartet werden und mit eigener
Motorkraft eine Strecke von 10m überwinden, erst dann erfolgt die
Zeitmessung. Gelingt das nicht, werden 8 Sekunden zur Zeitmessung
addiert. Nach weiteren 2 Minuten erfolgloser Startversuche wird
der Start abgebrochen.
11.
Die Streckenführung wird durch den Veranstalter festgelegt
und ist als solche bindend.
12.
Das Auslassen von Streckenteilen und gestellten Aufgaben führt zur
Disqualifikation.
13.
Das Berühren oder Zerstören von Begrenzungseinrichtungen wird mit
einer Zeitstrafe von 15 Sekunden belegt.
14.
Dem Streckenpersonal ist unbedingt Folge zu leisten,
Zuwiderhandlungen, auch gegen die Parc Fermé–Regelung, führen zur
Disqualifikation.
15.
Aus Sicherheitsgründen muss jedes benzinbetriebene Fahrzeug mit
einem Not-Aus-Schalter (Kill-Schalter) mit Reißleine ausgestattet
sein, welcher den Zündstrom unterbricht, wenn der Fahrer die
Kontrolle über seinen Einachser verliert.
Bei dieselbetriebenen Einachsern muss sich die Leerlaufdrehzahl
beim Loslassen des Lenkers selbständig einstellen.
16.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktion des Notschalters,
sowie das ordnungsgemäße Anlegen der Reißleine vor dem Start
überprüft werden.
17.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung die, nach ihrem
Sinn und ihrem Zweck, der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
18.
Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht, andernfalls wird keine
Starterlaubnis erteilt.
19.
Es wird keine Startgebühr erhoben, dafür soll das ganze viel Spaß
machen und nicht tierisch ernst genommen werden.
Hako-Freunde Weiher 2007 e.V.

Gruß Thomas
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